Geschichte

Auf welchen geschichtlichen Wurzeln kann Hechtsheim sich berufen; gibt es noch historische Relikte, die erhaltenswert sind und über die es sich zu berichten lohnt; wie können wir als eingemeindeter Stadtteil eine eigene Identität bewahren? Alles Fragen, die  sich auch der Hechtsheimer Ortsbeirat in den 80er Jahren stellte. Auf seine Initiative konstituierte sich am 31. Januar 1985 ein Arbeitskreis "Hechtsheimer Ortsgeschichte", dem zunächst 15 Mitglieder angehörten: Alteingesesene „Hexemer“, zugezogene „Hechtsheimer“ und einige, die nach der Jugendzeit nach Mainz, in andere Stadtteile oder in die nähere Umgebung gezogen waren.

14 Hefte zur Ortsgeschichte hat der Verein mittlerweile veröffentlicht – geschrieben von Historikerinnen und Historikern, Archäologinnen und Archäologen und vor allem von an Geschichte interessierten Hechtsheimerinnen und Hechtsheimern. Die Themen reichen von der vor- und frühgeschichtlichen Zeit über das fränkische Gräberfeld auf der Frankenhöhe, den Wandel in der Schullandschaft, das Leben der Hechtsheimer Landjuden, die Umbrüche im Kaiserreich und der Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus bis zur (per Gesetz) 1969 erfolgten Eingemeindung nach Mainz. Hinzu kommen ein Bildband über „Hechtsheim – einst und heute“ und die Anekdotensammlung „Hexemer Leit“, die mittlerweile in der dritten Auflage erschienen ist.Die jüngste Publikation beschäftigt sich mit der Geschichte des Weinbaus in Hechtsheim.

Satzung

 
  • Der Verein führt den Namen „Verein Hechtsheimer Ortsgeschichte e.V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Mainz-Hechtsheim. Zweck des Vereins sind
    1. ortsgeschichtliche Forschungsarbeiten,
    2. ortsgeschichtliche Veröffentlichungen,
    3. ortsgeschichtliche Vorträge, Ausstellungen, Exkursionen sowie entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Begünstigungen von Personen sind unzulässig, wenn dadurch entstehende Ausgaben dem Vereinszweck fremd sind oder in unverhältnismäßig hohen Vergütungen bestehen.

  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

  • Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich für die Ziele des Vereins einsetzen wollen. Eine Mitgliedschaft von minderjährigen Personen ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters möglich.

    Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich auf einem Antragsformular zu beantragen. Mit dem Aufnahmeantrag erkennt die Antragstellerin / der Antragsteller die Satzung an.

    Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Eine ablehnende Entscheidung des Vorstands kann nur durch eine zustimmende Entscheidung der Mitgliederversammlung geändert werden. Weitere Rechtsbehelfe bestehen nicht.

    Die Mitglieder sind zur Zahlung der Beiträge verpflichtet, die die Mitgliederversammlung festgesetzt hat. Beiträge sind eine Bringschuld und bis zum 30. April eines jeden Kalenderjahres fällig.

    Die Mitglieder sind zur Wahrung der Vereinsinteressen verpflichtet.

    Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit deren Ableben, bei juristischen Personen mit deren Auflösung, insbesondere durch Insolvenz, oder durch Austritt oder Ausschluss.

    Der Austritt kann nur schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Die entsprechende Austrittserklärung muss bis spätestens 30. September des Geschäftsjahrs beim Vereinsvorstand eingegangen sein.

    Der Ausschluss erfolgt mit sofortiger Wirkung, ist aber nur dann zulässig, wenn ein Mitglied dem Verein materiellen oder ideellen Schaden zugefügt oder nachhaltig gegen die Satzung verstoßen hat oder trotz einmaliger Mahnung mit der Zahlung seiner Beiträge um mindestens zwei Jahre in Verzug ist. Für den Ausschluss gilt das für die Aufnahme beschriebene Verfahren.

    Alle die Mitgliedschaft betreffenden Entscheidungen sind dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben.

  • Natürliche Personen, die sich in hervorragender Weise um den Verein oder um den Zweck des Vereins verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands oder auf Antrag aus der Mitte der Mitgliederversammlung von dieser zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Als solche behalten sie das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

  • Organe des Vereins sind
    • die Mitgliederversammlung
    • der Vorstand.

  • Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Vorstandes und immer dann, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder in einem schriftlichen Antrag an den Vorstand begehrt. Für die Bemessung dieser Zahl ist der Mitgliederbestand am Tag des Antragseinganges maßgebend. Die Mitgliedersammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Die Einladung muss spätestens drei Wochen vor der Versammlung erfolgen. Die Mitgliederversammlung nimmt die ihr nach dieser Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Sie ist außerdem zuständig für die Entscheidung über die ihr unterbreiteten Anträge. Anträge von Mitgliedern, über die in der Mitgliederversammlung entschieden werden soll, müssen spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag dem Vorstand vorliegen.

    Eine Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie trifft – vorbehaltlich der Regelung in § 12 – ihre Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt eine / ein von der Versammlung bestimmte(r) Leiterin / Leiter.

    Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich.

  • Der Vorstand setzt sich zusammen aus
    • der / dem Vorsitzenden
    • der / dem stellvertretenden Vorsitzenden
    • der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister
    • der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer
    • bis zu fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzern.

    Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten sind sowohl die / der Vorsitzende als auch die / der stellvertretende Vorsitzende einzeln im Sinne des § 26 BGB vertretungsberechtigt. Die / der stellvertretende Vorsitzende soll von ihrem / seinem Vertretungsrecht jedoch nur bei Verhinderung der / des Vorsitzenden Gebrauch machen.

    Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte, übernimmt die ihm nach dieser Satzung obliegenden Aufgaben und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

    Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Arbeitsbereiche übertragen, die diese selbstständig verantworten.

    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden.

  • Zur Bearbeitung einzelner Themen und besonderer Aufgaben des Vereins, die über die Vereinsverwaltung hinausgehen, aber im Vereinsinteresse liegen, kann der Vorstand Arbeitskreise einrichten. Der Vorstand bestimmt aus der Mitte des Arbeitskreises auf dessen Vorschlag eine Leiterin bzw. einen Leiter. Die Leiterinnen bzw. Leiter der Arbeitskreise nehmen an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. In einem Arbeitskreis können auch Personen mitarbeiten, die nicht dem Verein als Mitglied angehören.

  • Zur sachlichen und rechnerischen Prüfung der Ausführung der Vereinsgeschäfte wählt die Mitgliederversammlung zwei Personen als Prüferin bzw. Prüfer auf die Dauer von jeweils drei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

  • Über alle Sitzungen und Versammlungen der Vereinsorgane sind Ergebnisniederschriften von der Schriftführerin / dem Schriftführer anzufertigen und zu archivieren. Die Niederschriften sind von der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterschreiben. Erfolgt die Niederschrift von einer Vertretung der Schriftführerin / des Schriftführers, so ist die Mitunterzeichnung der Leiterin bzw. des Leiters der Sitzung oder der Versammlung erforderlich. Niederschriften über Mitgliederversammlungen sind von der Versammlungsleitung und der / dem für die Versammlung bestellten Schriftführerin bzw. Schriftführer gemeinsam zu unterschreiben.

  • Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Beschluss erfordert eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Zahl der anwesenden Mitglieder.

  • Die Auflösung wird durch die Mitgliederversammlung mit satzungsändernder Mehrheit beschlossen. Dem Vorstand obliegt die Liquidation des Vereinsvermögens. Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen dem „Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V.“ zu, das es für die Erforschung der Hechtsheimer Ortsgeschichte zu verwenden hat.

  • Die Satzung tritt am 11. April 2019 in Kraft. Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 11. April 2019, basierend auf der Version vom 20. Mai 1988 errichtet, einschließlich der Änderungen in § 7 und § 13, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 29. April 2014 erfolgten.

 

Vorstand

  • Ottmar Schwinn

    Vorsitzender

    Neue Mainzer Straße 37
    Tel.: 06131 - 4827830
    E-Mail: ottmar.schwinn@online.de

  • Renate Knigge-Tesche

    stllv. Vorsitzende

    Ludwig-Strecker-Straße 28
    Tel.: 06131 - 59950
    E-Mail: Renate.Knigge-Tesche@web.de

  • Klaus Dostert

    Schatzmeister

    Heuerstraße 88 | 55129 Mainz
    Tel.: 06131 - 507484
    E-Mail: kdostert@kabelmail.de

  • Gaby Schönung

    Besitzerin

    Georg-Büchner-Straße 46 | 55129 Mainz
    Tel.: 06131 - 507577
    E-Mail: gabyschoenung@web.de

  • Michael Böhmer

    Besitzer

    Am Alten Wasserwerk 18 | 55130 Mainz
    Tel.: 06131 - 504420
    E-Mail: mjl.boehmer@web.de

  • Dieter Gerlich

    Besitzer

    Lion-Feuchtwanger-Straße 107a | 55129 Mainz
    Tel.: 06131 - 592441
    E-Mail: dieter.gerlich@t-online.de

  • Dr. Horst Schwinn

    Besitzer

    Am Alten Wasserwerk 14 | 55130 Mainz
    Tel.: 06131 - 581219
    Fax: 06131 - 509941

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